Mittwoch, 5. Januar 2011

Recht & Gesetz - Petition

im Ersten Gesetz KVR, also dem Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform
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ist festgelegt, unter welchen umständen mit welchen zustimmungen neu verteilt und zugeordnet wird.
durch diese festlegungen sind wir in den hunsrückgemeinden in unserem recht auf freiwillige bestimmung unserer künftigen zugehörigkeit wegen der mehrheitsverhältnisse in der vg treis-karden sehr limitiert. 
in solchen fällen können bürger petitionen einreichen.
zuständig in rheinland-pfalz ist der bürgerbeauftragte des landes rheinland-pfalz, herr dieter burgard.

dieser tage habe ich dort per mail eine petition eingereicht. hier der text mit der bitte an alle leser, sich dieser petition anzuschließen - denn es kann ja nicht sein, daß nur wegen ungenauigkeiten in gesetzestexten wir unser recht auf freiwilligkeit nicht haben können.

Sehr geehrter Herr Burgard,

ich möchte von meinem Petitionsrecht als Bürgerin im Land Rheinland-Pfalz Gebrauch machen. Sollte eine andere Stelle für die Bearbeitungen von Eingaben zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an diese Stelle und Benachrichtigung an mich.

Die Petition betrifft das erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform (28. 9. 2010).

In diesem werden Möglichkeiten zur freiwilligen Gebietsänderung vorgesehen, damit Verbandsgemeinden (und andere Gebietskörperschaften, auf die ich der Übersicht halber nicht weiter eingehe), deren Größe einen Erhalt nicht rechtfertigt selbständig eine Neuordnung anstreben können. Nur wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft wird, ist im §3(5) eine Änderung ohne die Zustimmung der beteiligten Körperschaften vorgesehen.

Die freiwilligen Gebietsänderungen erlauben unter anderem den Neuzuschnitt von Verbandsgemeinden, indem Gemeinden einzeln in andere Verbandsgemeinden eingegliedert werden (§3(1) Satz 2 oder Satz 3). Diese Möglichkeit erfordert, dass sowohl die beteiligten Verbandsgemeinden, als auch die beteiligten Gemeinden dem Neuzuschnitt zustimmen.
Leider ergibt sich daraus die Möglichkeit, dass kleinere Gemeinden in Verbandsgemeinden, die nicht genug Stimmgewicht in der VG haben, einen Neuzuschnitt gegen ihren Willen tolerieren müssen, da die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden bedarf. (§3(1) Satz 4)

Es ist nachvollziehbar, dass die Ziel-VG und deren Gemeinden zustimmen müssen, immerhin müssen diese mit der neuen Situation auf nicht absehbare Zeit leben.
Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass die alten VG-Nachbarn die Möglichkeit haben, Gemeinden gegen deren Willen zu ihrem eigenen Vorteil "mitzuschleifen".

Konkret geht es um die Hunsrückgemeinden (Mörsdorf, Zilshausen, Lahr und Lieg) in der VG Treis-Karden. Treis-Karden wird aufgrund seiner Größe einen Partner finden müssen.
Für die Hunsrückgemeinden wäre eine Zusammenlegung mit der VG Kastellaun (Kreis Simmern) in vielerlei Hinsicht sinnvoller, da Kastellaun von der Lage und der wirtschaftlichen Situation her mit der Situation der genannten Gemeinden ähnlicher ist, als die Mosel- und Eifelgemeinden, was der Zielsetzung von §2(5) entspricht. Diese Verlegung nach Kastellaun war in Mörsdorf schon 1969 angedacht worden, wurde aber trotz Zustimmung von über 90% der Bürger aus formalen Gründen nicht umgesetzt.

Der zuständige Landrat Schnur (Cochem-Zell) und der VG-Bürgermeister Jung (jetzt VG Kaisersesch, früher VG Treis-Karden) befürworten eine Lösung, in der die VG Treis-Karden komplett mit einer VG im Bereich Eifel/Mosel zusammengelegt wird. Es scheint, als ob die Hunsrückgemeinden in diesem Szenario als "Verhandlungsmasse" genutzt werden sollen, um einen besseren Verteilungsschlüssel zu erreichen und ggf. den Verwaltungsstandort Treis-Karden zu erhalten.
Es wurden Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse für März erwartet werden, die allerdings nur die Zusammenlegung der gesamten VG mit einer anderen VG berücksichtigen. Die Möglichkeit einzelner Gemeinden sich umzuorientieren wird nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Leider wird mit Verweis auf das Gutachten versucht, jegliche Diskussion, die über diese Variante hinausgeht, zu ersticken.
Bei initiativer Unterschriftensammlung in Mörsdorf sprechen sich aktuell ca. 90% der bislang befragten Bürger für einen Umzug nach Kastellaun aus.

Schon jetzt sind die Gemeinden aus Mosel und Eifel in der VG vorherrschend und behandeln die Belange der Hunsrückgemeinden eher stiefmütterlich. Bei einem Neuzuschnitt, der die VG noch stärker zur Eifel ausrichtet, geraten wir vollständig ins Hintertreffen.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, inwiefern die genannten Gemeinden eine Möglichkeit erhalten können, auch gegen den Willen der anderen Gemeinden im alten Kreis wirklich "freiwillig" eine Entscheidung für oder gegen verschiedene Modelle des Neuzuschnitts der Verbandgemeinden der Region zu treffen.


Mit freundlichen Grüßen,

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