Montag, 24. September 2012

Mainzer Order di Mufti ??

heute berichtete der SWR über alsenz-obermoschel, wo man, genauso wie bei uns, die kreisgrenze hinter sich lassen will, dort in richtung bad kreuznach.
da äußerte sich dann auch unser innenminister, der mit der allergrößten selbstverständlichkeit sagte, daß ein kreisgrenzenübertritt nicht möglich sei, allenfalls in einem 2. schritt der reform.

jetzt würde ich gern mal wissen, was den kreisgrenzenübertritt so unmöglich macht. 
das gesetz, das es abzuarbeiten gilt, gibt das nicht her, im gegenteil, da wird sogar vorgeschrieben wie man bei einem evtl. kreisgrenzenübertritt vorzugehen hat, z.b. §3 (3) des fraglichen gesetzes. gibt noch weitere gesetzesstellen, die hatte ich schon früher mal aufgezählt.

alles machbar mit politikern, die die bürger vertreten wie's sein soll und nicht irgendwo ihre persönlichen brötchen am backen sind.  
in trittenheim wurde es uns vorgemacht, soll jetzt keiner behaupten, das sei ein ausrutscher gewesen. 


ich würde mich wirklich freuen, wenn mir mal jemand, der weiß,  
mit welcher rechtsgrundlage 
der innenminister die kreisgrenzen tabuisiert, das in den kommentar schriebe.

gibt sicher noch mehr leute, die sich dafür interessieren.

ansonsten bleib ich bei meiner meinung: ORDER DI MUFTI - das steht aber im krassen widerspruch zu meinem demokratischen verständnis.

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