Donnerstag, 9. Februar 2012

die hochzeitsprämie

nachdem im ministerschreiben vom 6.12.2011 auch von der hochzeitsprämie die rede war und man in den satz des ministers reininterpretieren konnte, daß es sie nur per goodwill bei ner 2-teilung gibt, wollte ich das genauer wissen.
wie das so ist bei politikers, gibt es auch für die hochzeitsprämie eine vorschrift. 

die steht hier (klick für pdf-download)  das ist eine verständliche erklärung des gesetzestextes, sozusagen der gebrauchsanweisung der reform. das kann man ganz lesen oder gleich zu seite 33 gehen, dort steht, daß die hochzeitsprämie bei jeder möglichen aufteilung von vg's fällig wird. 

das damoklesschwert der verwehrten hochzeitsprämie war ne finte und ist vom minister auch nicht gesagt worden, da muß man zwischen den zeilen lesen.

ich empfehle trotzdem, auch paar seiten vorher in dieser behördlichen drucksache zu lesen, da steht, daß wir der klassische fall von ausnahme sind mit der topografie der vg, mit der verkehrsinfrastruktur, der wirtschaftsstuktur und den historischen bindungen - seite 31/32

wenn man das liest, kann man nur kopfschütteln über das, was uns weisgemacht wurde von unseren politstrategen.

wer jetzt doch noch lust hat auf den gesetzestext, der klicke hier

und das alles steht auf der offiziellen seite des ministeriums - klick wo es für den, der lust, laune und zeit hat, noch viel mehr interessantes zum thema zu lesen gibt.

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