Samstag, 25. Dezember 2010

Recht & Gesetz - die §§ der Reform

bei der gemeinderatssitzung am 1.12.2010 hat unser bürgermeister franz-josef petry aus einem gesetzestext vorgelesen, wo steht, daß wir selbst entscheiden dürfen, was im zusammenhang mit der reform mit uns passiert.

das interessierte mich natürlich näher, nun hab ich detailinformationen:

schaut mal hier:
http://www.kommunalundverwaltungsreform.rlp.de
/
auf der rechten seite - downloads - "Erstes Gesetz KVR"

hochinteressant, müßt ihr mal lesen.

es werden hier alle möglichkeiten von grenzverschiebungen offengehalten. nirgendwo steht, daß eine bisherige grenzziehung, weder bei vg's noch bei kreisen erhalten bleiben muß.

ganz im gegenteil, es soll erreicht werden, daß die bürger zu ihren verwaltungen kürzere wege haben, besser in das gemeinwesen eingebunden sind ....

für die die nicht das ganze gesetz lesen wollen, hier paar auszüge:


§1(1) letzter satz

(...)"Der Freiwilligkeit gebietlicher Veränderungen wir hierbei der Vorrang eingeräumt."

in §2(4) wird beschrieben, daß wirklich jeder gewünschte neuzusammenschluß möglich sein soll.


§2(5)

"Bei dem Zusammenschluß kommunaler Gebietskörperschaften sind vor allem die Erfordernisse der Raumordnung, landschaftliche und topografische Gegebenheit, die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die Wirtschaftsstruktur und historische und religiöse Bindungen und Beziehungen zu berücksichtigen."

Da müssen wir doch gar net mehr weiterlesen - das passt so gut, wer sollte uns diese neuorientierung verwehren.

auf das gutachten, das uns was anderes sagen will, bin ich gespannt - aber zu diesem thema an anderer stelle ....

es ist mir so unbegreiflich, wieso wir unbedingt festgehalten werden sollen.


aber vielleicht versteh ich doch ...

um die besondere motivation der leute, die uns in treis-karden festhalten wollen, zu verstehen, empfehle ich die lektüre von seite 7 des pdf, artikel 5 und artikel 6 -

da fällt mir nur eins ein: honi soit qui mal y pense 

(frei übersetzt: ein schelm, der böses dabei denkt)

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